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Jahresablesung Strom- und Gaszähler im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH
Im Zeitraum vom 03.09. – 23.09.2024 erfolgt die Ablesung der Strom- und Gaszähler im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH. Dies betrifft die Strom- und Gaszähler in den Städten Suhl und Zella-Mehlis sowie die Gaszähler in Oberhof. Die Ortsteile Schmiedefeld und Gehlberg sind nicht betroffen – ebenso die Stromzähler im Ortsteil Benshausen mit Ortslage Ebertshausen.
Wie in den letzten Jahren werden vorab die Selbstablesekarten für Gärten, Garagen und andere schwer zugängliche Objekte per Post versendet.
Als Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die regelmäßige Ablesung Ihrer Messeinrichtungen für Strom und Gas verantwortlich. Die Zählerstände werden ausschließlich den berechtigten Marktpartnern zur Verfügung gestellt. Ihr Lieferant kann so z.B. eine ordnungsgemäße Abrechnung Ihres Strom- bzw. Gasverbrauches erstellen.
Wir bitten Sie, unsere Ableser beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen - unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie Strom und Gas beziehen.
Um die persönliche Ablesung insbesondere für Berufstätige komfortabel zu gestalten, wird das Ableseteam auch in den frühen Abendstunden für Sie im Einsatz sein.
Die Ablesung erfolgt vorzugsweise Werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 20.00 Uhr, Samstag zwischen 9.00 – 18.00 Uhr.
Die beauftragten Mitarbeiter können sich als Beauftragte der SWSZ Netz GmbH ausweisen und sind bereits an Ihrer Kleidung erkennbar.
Bsp. Kleidung und Rad mit Werbung
Sollte trotz aller Bemühungen keine persönliche Ablesung möglich sein, können Sie den Zählerstand alternativ per Mail (evtl. mit Foto vom Zähler) unter
Wichtige Hinweise:
Falls Sie zum angegebenen Ablesetermin nicht anwesend sein können, bitten wir Sie, aus Sicherheitsgründen keinen Zettel an Ihre Haustür zu hängen, um unsere Ableser über Ihre Abwesenheit zu informieren.
Weiterhin weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass die mit der Ablesung beauftragten Personen kein Geld entgegennehmen und keine Strom- oder Gasverträge abschließen dürfen.