Einspeisevergütung nach EEG
Zur Regelung der Abrechnungsmodalitäten bitten wir, das bereitgestellte Formular zur Erfassung der „Stammdaten PV“ ausgefüllt an uns zurückzusenden. Sollten Sie sich für eine monatliche Abschlagszahlung entscheiden, bitten wir zudem um Rücksendung des beiliegenden SEPA-Lastschriftsmandates.
Sofern Sie auf die Auszahlung der Einspeisevergütung nach EEG verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte über die bereitgestellte „Verzichtserklärung“ mit.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Weiterhin möchten wir Sie an die fristgerechte Registrierung von PV-Anlage und/oder Speicher im Marktstammdatenregister erinnern. Ohne diese Registrierung sind wir verpflichtet, die Auszahlung Ihrer Vergütung vorerst einzubehalten. Nach Ablauf der Registrierungsfrist von einem Monat ab Inbetriebnahme kann außerdem für jeden Monat der fehlenden Registrierung eine Sanktion von 10 Euro pro kW installierter Leistung erhoben werden.
Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen und Hilfen zur Registrierung.
Mitteilung von Zählerständen
Sofern Sie eine Ablesekarte zur turnusmäßigen Ablesung Ihres Einspeise-Zählerstandes von uns erhalten haben, nutzen Sie zur Übermittlung bitte vorrangig den darauf aufgedruckten QR-Code. Lassen Sie uns andernfalls die Ablesekarte per Post oder E-Mail zukommen.
Für sonstige Ablesungen steht Ihnen die Zählerstandsmitteilung ohne Registrierung zur Verfügung.
Sofern an Ihrer Messstelle ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder eine registrierende Lastgangmessung (RLM) verbaut ist, müssen Sie uns keine Zählerstände mitteilen, da die Daten zur Einspeisung per Fernauslesung an uns übermittelt werden.