Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Von 2017 bis 2032 sollen schrittweise alle herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz innerhalb seines Netzgebiets die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahr, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Seit 2018 werden durch die SWSZ Netz GmbH ausschließlich moderne Messeinrichtungen eingebaut, welche die bisher vorhandenen, oft noch elektromechanischen, Stromzähler nach und nach ersetzen. Bis zum Ende des Jahres 2032 müssen alle Messstellen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres bisherigen Zählers tauschen wir diesen gegen eine moderne Messeinrichtung aus.
Mindestens 3 Monate vor dem Einbau der modernen Messeinrichtung erhalten Sie auf dem Postweg ein Informationsschreiben. Dieses informiert Sie darüber, dass Ihr alter Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos. Ermöglichen Sie bitte dem von uns beauftragten Mitarbeiter den ungehinderten Zugang zum Zähler. Die von uns beauftragten Mitarbeiter können sich ausweisen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es beim Wechsel zu einer kurzen Stromunterbrechung kommt.
Die Montage der modernen Messeinrichtung erfolgt im Regelfall auf den vorhandenen Zählerplatz. Einschränkungen gibt es nur, wenn die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall muss der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, dafür sorgen, dass der Zählerplatz für die neue Technik, umgebaut wird.
Durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von modernen Messeinrichtungen kommt es zu Anpassungen der Preise für den Messstellenbetrieb. Die geltenden Preise für den Messstellenbetrieb sind im entsprechenden Preisblatt veröffentlicht. Die Berechnung der Preise für den Messstellenbetrieb erfolgt von der SWSZ Netz GmbH, wie gewohnt über Ihren Stromlieferanten, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben.
Die Wahl eines anderen Messtellenbetreibers bleibt für Sie weiterhin bestehen, wenn dieser den einwandfreien Messtellenbetrieb gemäß Messtellenbetriebsgesetz gewährleistet.
Sollten Sie die Voraussetzungen nach § 29 MsbG erfüllen, erfolgt zusätzlich der Einbau eines Smart Meter Gateways. Zusammen mit der modernen Messeinrichtung bildet dieses ein intelligentes Messsystem. Der Einbau erfolgt nach separater Information entsprechend der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
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