Die Anmeldung von Erzeugungsanlagen erfolgt über unser Netzanschlussportal.
Für die Anmeldung ist es erforderlich, neben den in der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) geforderten Unterlagen nachfolgendes Datenblatt vollständig ausgefüllt abzugeben sowie die Inbetriebnahme der Anlage mit dem entsprechenden Protokoll zu dokumentieren.
Zur Anmeldung von sogenannten steckerfertigen Photovoltaikanlagen bzw. Balkonkraftwerken bis 800 Watt nutzen Sie bitte das Datenblatt Mikro-PV.
Alle Erzeugungsanlagen müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (EEG, MaStRV) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden.
Die Meldung erfolgt durch die Anlagenbetreiber oder einen beauftragten Dritten auf www.marktstammdatenregister.de. Stromspeicher müssen dort ebenfalls als separate Einheiten erfasst werden.